Verfassung und Verwaltung. Das eigentliche C. wurde, seitdem die gegenwärtige Dynastie 1644 zur
Herrschaft gelangte, in 18 und mit Sching-king in 19 Provinzen eingeteilt, während es unter der vorhergegangenen Dynastie Ming nur 15 zählte. Die 18 innern
Provinzen, die wieder in 288 Bezirke (fu, tschi-li-tschou, tschi-li-ting u.s.w.) und 1431 Kreise (hien, tschou u.s.w.) zerfallen, sind: Pe-tschi-li, Kiang-su,
Ngan-hwei, Schan-si, Schan-tung, Ho-nan, Schen-si, Kan-su, Tsche-kiang, Kiang-si, Hu-pe, Hu-nan, Sze-tschwan, Fu-kien, Kwang-tung, Kwang-si, Jün-nan, Kwei-tschou.
Jeder Verwaltungsbezirk ist nach dem (befestigten) Hauptort genannt. Neuerdings wurde Thai-wan (Formosa) von Fu-kien abgetrennt, und die wiedereroberten Gebiete
im N. und S. des Thien-schan wurden als Sin-kiang («Neue Grenze») mit Kan-su vereinigt.
Die höchste geistliche und weltliche Macht übt der Kaiser aus, gewöhnlich Thien-tze, d.h. Sohn des Himmels, aber auch Hwang-ti, der erhabene Herrscher, genannt.
Die Gesetzgebung erfolgt durch ihn, aber auf Anregung und unter Verantwortlichkeit der Minister; alle Gesetze und Verfügungen werden im Staatsblatt
«King-Pau» veröffentlicht. Äußeres Zeichen seiner Würde ist die gelbe Kleidung. Der Kaiser wählt seinen Nachfolger aus seinen
Söhnen oder, wenn solche nicht vorhanden sind, aus seinen nächsten männlichen Verwandten. Der Kaiser genießt eine außerordentliche Verehrung, ist aber fortwährend
einem sehr strengen Ceremoniell unterworfen. Die höchsten Reichsbehörden sind:
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1) Das Ministerium des kaiserl. Hauses, chines. Tzung-shön-fu, unter dem die sämtlichen Mitglieder der kaiserl. Familie mit Bezug auf Einkünfte,
Gerichtsbarkeit (gemeinsam mit dem Hing-pu) und Beaufsichtigung stehen. Einige Prinzen von Geblüt gehören zu dieser Behörde.
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2) Der «Geheimrat», chines. Nei-ko, einst Hauptstelle der Gesetzgebung und Verwaltung, jetzt auf die Bekanntmachung der kaiserl. Erlasse beschränkt, sechs
hohe Würdenträger, je drei mandschuischer und chines. Abstammung. Vier von ihnen führen den Titel Ta-hio-schi (Große Lehrherren), die beiden andern
Hie-pan-ta-hio-schi (Große Lehrherren zur Aushilfe). Außerdem gehören noch 10 Hio-schi dazu.
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3) Der Heeres- oder Kriegsrat (Kün-ki-tschu), der in den siebziger Jahren fast nur aus den Mitgliedern des Auswärtigen Amtes bestand, scheint in neuerer Zeit
den Geheimrat in seinen Befugnissen ersetzt zu haben.
Unter diesen höchsten Reichsbehörden stehen sechs Ressortministerien, chines. Liu-pū, nämlich:
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1) das des Personals der Staatsbeamten für alle Zweige der Provinzialverwaltung, chines. Li-pu;
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2) das der Finanzen, chines. Hu-pu;
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3) das des Ritus und der Ceremonien, chines. Lī-pu;
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4) das des Krieges, chines. Ping-pu; 5) das
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der Justiz, chines. Hing-pu und
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6) das der öffentlichen Bauten, chines. Kung-pu.
Jedes dieser Ministerien besteht aus 2 Präsidenten (Schang-schu), die mitunter zugleich Mitglieder des Geheimrats und Kriegsrats sind, und 4 Vicepräsidenten
(Schi-lang), je zur Hälfte Mandschu und Chinesen, und ist innerhalb seines Ressorts von den andern unabhängig. Daneben besteht das Amt für innere Angelegenheiten
Nei-wu-fu, dem der Hofhaushalt anvertraut ist. Für die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten wurde 1861 eine Behörde eingesetzt, Tsung-li-jamên, welche meist
aus Präsidenten der Ministerien besteht. Unter ihr steht das von einem Europäer verwaltete ↔ Seezollamt (Hai-kwan). Seit 1885 besteht eine Art
Marineministerium (Hai-pu).
Außer den sechs Fachministerien und den höchsten Reichsbehörden giebt es in Peking noch verschiedene andere, den letztern mehr bei- als untergeordnete, minder
umfangreiche Behörden. Hiervon sind die wichtigsten:
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1) Das allein aus Mandschu und Mongolen bestehende Bureau für die fremden Kolonien, chines. Li-fan-jüen.
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2) Der Hof der kaiserl. Censoren Du-tscha-jüēn, der nach Mißbräuchen der Verwaltung forscht und selbst den Kaiser tadeln darf; mit dem Hing-pu wirkt er als
höchster Berufungsort. Er besteht aus je einem Mandschu und Chinesen als Tu-jü-schi und je zwei als Fu-tu-jü-schi.
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3) Der Hof der Tung-tschöng-schi, deren Hauptgeschäft die Empfangnahme und erste Prüfung aller von Beamten des Civil- und Militärdienstes an den Kaiser
gerichteten Vorstellungen, Bittschriften u.s.w. ist.
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4) Der Hohe Appellhof, Ta-li-sse.
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5) Die kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Han-lin-jüen, deren Geschäft in der Redaktion aller die Reichsgeschichte und Landeslitteratur betreffenden
Dokumente sowie der Beaufsichtigung der Prüfungen besteht.
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6) Die kaiserl. Bibliothek.
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7) Das Amt der Geschichtschreiber des Hofs, Khi-kü-tschu-kwan.
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8) Das Amt der Geschichtschreiber des Reichs, Kwo-schi-kwan, beide in enger Beziehung zu der Akademie der Wissenschaften stehend.
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9) Die Intendantur der Opfer, Tai-tschang-sse, speciell mit den Einzelheiten der Vorbereitung und Leitung der Opferbräuche beauftragt.
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10) Das Sternwartenamt, Khin-thien-kien.
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11) Das Kwo-tze-kien, eine Art Lehranstalt für Beamte, sowie mehrere andere von minderer Wichtigkeit.
Alle Beamten, im allgemeinen Kwan genannt, zerfallen in neun Klassen, von denen jede wieder aus einer obern und einer untern Abteilung besteht, sodaß im ganzen
18 Abstufungen gebildet werden. Die neun Klassen unterscheiden sich durch die Farbe und das Material der Knöpfe auf ihren Hüten (einfache und verzierte Koralle,
hellblau, dunkelblau, Bergkrystall, weiß, Gold), ferner durch die Stickerei des Brustlatzes (verschiedene Vögel bei Bürgerlichen, Vierfüßer bei Kriegsbeamten).
Die Abscheidung zwischen ihnen ist eine sehr scharfe und tritt in der großen Ehrerbietung, welche jede niedrigere Klasse schon gegen die nächsthöhere an den Tag
legt, deutlich hervor. Diese Klasseneinteilung der Staatsbeamten bezweckt indessen nur eine persönliche Auszeichnung und ist von ihrem Amte meist unabhängig. Es
können nämlich Kwan der höhern Klassen verhältnismäßig niedrige Ämter bekleiden und solche aus niedrigen Klassen zu hohen Ämtern befördert werden, ohne darum aus
ihrer Klasse zu scheiden. Die Verleihung dieser Auszeichnung hängt allein von der Gnade des Kaisers ab, der nicht selten die Degradation eines Beamten in eine
einen oder auch mehrere Grade niedrigere Rangklasse als Strafe verfügt. Die Kwan des Civildienstes haben vor denen derselben Rangklasse des Militärdienstes den
Vorrang.
Das Staatswappen (s. umstehend), zugleich Symbol der kaiserl. Familie, ist ein Drache mit fünf Krallen an den Füßen und eine
geflammte Kugel. Gelb ist die kaiserl. Farbe. In der viereckigen Flagge erscheint der Drache blau in gelbem Felde. – Über
Heerwesen s. Chinesisches Heerwesen.
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